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Steuern & Recht
13. Mai 2016
Bundesrat billigt härtere Strafen für Marktmissbrauch und Insiderhandel

Bundesrat billigt härtere Strafen für Marktmissbrauch und Insiderhandel

Der Bundesrat hat ein Gesetz gebilligt, das höhere Strafen für Marktmanipulation und Insiderhandel vorsieht. Besonders schwere Fälle werden demnach zukünftig als Verbrechen eingestuft und werden mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe geahndet. Zudem ist eine Meldeplattform für Whistleblower geplant.

In Deutschland gelten zukünftig härtere Strafen für Marktmanipulationen und Insiderhandel: Der Bundesrat hat am Freitag ein Gesetz gebilligt, nach dem Geldbußen von bis zu 5 Mio. Euro für leichtfertige Verstöße von Einzelpersonen drohen. Bisher war die Strafe hierfür auf 1 Mio. Euro begrenzt.

Schwere Fälle als Verbrechen eingestuft

Darüber hinaus gelten besonders schwere Fälle vorsätzlicher Marktmanipulationen künftig als Verbrechen. Sie werden daher mit Freiheitsstrafen zwischen einem und zehn Jahren bestraft. Können die Verstöße einem Unternehmen zugerechnet werden, droht diesem ein Bußgeld. Dessen Höhe ist abhängig vom Umsatz des Konzerns im jeweiligen Geschäftsjahr.

Plattform für Whistleblower

In dem von der Länderkammer verabschiedeten Gesetz ist zudem die Einrichtung einer Meldeplattform auf der Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vorgesehen, auf der Whistleblower das Fehlverhalten einzelner Personen oder ganzer Unternehmen im Finanzsektor melden können. (mh)